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Redaktion: Heinz Schmitz
Studie zur Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt einen neuen Grundstein für ein europäisches Datenschutzrecht des 21. Jahrhunderts. Sie stellt die wohl gravierendste gesetzliche Änderung im Informationsrecht der letzten beiden Dekaden dar. Zugleich belässt sie den Mitgliedstaaten substanzielle Regelungsspielräume. Diese auszufüllen, ist für den nationalen Gesetzgeber eine Herkulesaufgabe. Denn ihm bleibt bis zum 25. Mai 2018 nur noch ein Zeitraum von zwei Jahren, bis die DSGVO anwendbar sein wird und damit das ausdifferenzierte nationale Datenschutzregime angepasst sein muss.
Prof. Kühling – unterstützt von Frau Heberlein, Datenschutzrechtsexpertin am Lehrstuhl – hat gemeinsam mit einem Team von Prof. Martini im Programmbereich "Digitalisierung" am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer ein umfassendes Rechtsgutachten für das auf Bundesebene mit dem Datenschutzrecht federführend betraute Bundesministerium des Innern zu den Handlungsspielräumen und -pflichten erstellt. Die Autoren des Gutachtens können die Ergebnisse der Untersuchung nun im Rahmen einer umfangreichen Monografie der Öffentlichkeit zugänglich machen.
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