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Redaktion: Heinz Schmitz


Ausverkauf des Datenschutzes zu stoppen

Die Verhandlungen zur EU-Datenschutzverordnung geben aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Anlass zu großer Sorge. Informationen aus heute veröffentlichten Dokumenten lassen erkennen, dass die Vorschläge der Mitgliedsstaaten hinter die europäische Datenschutzrichtlinie, die europäische Grundrechtecharta und bisherige Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zurückfallen. „Sollten die Prinzipien der Zweckbindung und der Datensparsamkeit fallen, ist das ein Ausverkauf des Datenschutzes. Das Prinzip der Zweckbindung ist einer der Grundpfeiler des Datenschutzes und in der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben. Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas müssen diesen Vorschlägen im Rat vehement entgegentreten“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

 

Die bekannt gewordenen Vorschläge weichen das Prinzip der Zweckbindung (Artikel 8 der Grundrechtecharta) auf. Dieses schreibt vor, dass Daten nur zu vorher festgelegten Zwecken verarbeitet werden dürfen, nachdem Verbraucher eingewilligt haben. Die neuen Vorschläge würden erlauben, dass eine Änderung des Verarbeitungszwecks im Nachhinein etwa auf Basis eines berechtigten Interesses eines Unternehmens möglich wäre. So könnten etwa Rechnungsdaten künftig auch ohne Einwilligung der Verbraucher für Werbezwecke weiterverwendet werden. Der Profilbildung zu Werbezwecken und dem Kreditscoring wären kaum noch Grenzen gesetzt.

 

Darüber hinaus soll es weitere Ausnahmen geben: Eine Änderung des Verarbeitungszwecks im Nachhinein zu statistischen und wissenschaftlichen Zwecken oder aus historischen Gründen könnte erlaubt werden. Dabei ist nicht klar, welche Verarbeitungen tatsächlich darunter fallen würden. Handelt es sich beispielsweise beim Einsatz des Analyseinstruments Google Analytics um solch eine statistische Verarbeitung? Oder könnte Facebook seine Experimente zukünftig auf diese Ausnahmen stützen?

 

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt das Prinzip der Datensparsamkeit vor. Wenn dieses in der Datenschutzverordnung gestrichen wird, würde dies eine Absenkung des aktuellen Datenschutzniveaus bedeuten, da die Verordnung deutsches Recht ersetzen würde. Entsprechend der Vorschläge müsste eine Datenverarbeitung dann nicht mehr auf das Minimum begrenzt werden, sondern sollte lediglich „nicht exzessiv“ sein.

 

Am 12. und 13. März 2015 findet das nächste Treffen der EU-Justiz- und Innenminister statt, bei dem eine Einigung zu Kapitel II (Grundsätze) erwartet wird. Anschließend wird mit den Verhandlungen zu Kapitel III (Rechte der betroffenen Person) begonnen, dass unter anderem die kritische Profilbildung regelt. Beide Kapitel sind sehr umkämpft und wesentlich für den Verbraucherdatenschutz. „Die Minister de Maizière und Maas haben in den vergangenen Monaten angekündigt, sich für den Datenschutz einzusetzen. Die Zwischenergebnisse aber reichen nicht aus und die Zeit wird knapp. Daher müssen zumindest die Profilbildung zu Werbezwecken und das Kreditscoring scharfen Regelungen unterworfen werden“ fordert Klaus Müller.

 

Weitere Informationen unter:

http://zap.vzbv.de/82dfa92b-8ec5-4f89-aae6-15aecf5463d9/EU-Datenschutzverordnung-BMI-Zweckaenderung-Stellungnahme-2014-12-17.pdf

http://zap.vzbv.de/4b2aa638-f422-47d9-8827-4bb6fbc5d4df/EU-Datenschutzverordnung-BMI-Profilbildung-Stellungnahme-2015-01-06.pdf

http://www.vzbv.de/pressemeldung/eu-datenschutzverordnung-weichen-stellen-fuer-mehr-datenschutz

http://www.vzbv.de/dokument/eu-datenschutzverordnung-es-gibt-keine-belanglosen-daten

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