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Redaktion: Heinz Schmitz


Beim Shoppen auf Schritt und Tritt überwacht

 

Die EU-Institutionen verhandeln zurzeit die Reform der ePrivacy-Verordnung. Schon heute können einzelne Menschen über ihr Smartphone zum Beispiel von Geschäften identifiziert werden. Das könnte in Zukunft zum Alltag gehören, denn die geplante EU-Verordnung setzt dieser Praxis keine Grenzen. „Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sehen das Offline-Tracking sehr kritisch. Die Bundesregierung sollte sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Der aktuelle Entwurf der ePrivacy-Verordnung schützt Verbraucher in diesem Punkt unzureichend“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Verbraucher wollen selbst entscheiden

 

Mehr als die Hälfte der Verbraucher (54 Prozent) fordert ein komplettes Verbot von Offline-Tracking, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv zeigt. Für 34 Prozent der Verbraucher wäre es unter gewissen Bedingungen akzeptabel. Hiervon wiederum sagen 68 Prozent, dass die Daten erst genutzt werden dürfen, wenn sie ausdrücklich zugestimmt haben.

 

Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission sieht für das Offline-Tracking jedoch noch nicht einmal Widerspruchsmöglichkeiten vor. Verbraucher sollen lediglich Hinweise erhalten, wenn sie einen derart überwachten Bereich betreten. Wie die Hinweise gestaltet werden müssten, damit Verbraucher sie auch wahrnehmen und verstehen können, ist unklar.

 

„Die vorgeschlagenen Regelungen sind absolut inakzeptabel. Verbraucher, die nicht überwacht werden wollen, hätten nur die Möglichkeit, den Flugmodus anzuschalten. Da macht ein Mobiltelefon kaum noch Sinn. Die EU muss Regeln treffen, damit Verbraucher selbst entscheiden können, ob ihre Daten erhoben werden dürfen“, so Müller.

 

Wie Offline-Tracking funktioniert

Mit Offline-Tracking sind Möglichkeiten gemeint, Verbraucher in der Offline-Welt über ihr Smartphone zu identifizieren. Smartphones senden eindeutig wiedererkennbare Signale und Identifikationsnummern – etwa um Internet-, WLAN- oder Bluetooth-Verbindungen zu ermöglichen.

 

Diese Signale können auch von Dritten verwendet werden, um Verbraucher zu identifizieren. Interessant ist dies zum Beispiel für Geschäfte: So können sie die Bewegungen von Kunden innerhalb eines Geschäfts anhand des Smartphones verfolgen oder Kunden wiedererkennen, wenn sie zum wiederholten Mal am Schaufenster stehen bleiben – ganz ohne, dass der Kunde davon etwas erfährt.

Gezielte Werbung

 

Hinzu kommt: Viele Apps enthalten Werbemodule, die viele verschiedene Informationen erfassen und übermitteln, die auf den Mobiltelefonen der Nutzer gespeichert sind. Darunter können auch Identifikationsnummern fallen, die eindeutig einem bestimmten Gerät zugeordnet werden können.

 

Die Informationen, die von den Mobiltelefonen erfasst werden, können mit Informationen verknüpft werden, die in den Geschäften gesammelt werden. So kann nachvollzogen werden, ob ein Kunde tatsächlich ein entsprechendes Geschäft betreten hat, nachdem ihm eine Werbung für dieses Unternehmen in einer App angezeigt wurde. Auf der anderen Seite könnte auch Kunden eines Geschäftes in einer App gezielt Werbung für dieses Unternehmen angezeigt werden.

 

Am 21. Juni 2017 präsentiert die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments ihren Bericht über den Verordnungsvorschlag. Darin schlägt sie auch vor, die Regelungen zum Offline-Tracking zu verschärfen. Diese Vorschläge werden vom vzbv unterstützt. Nach derzeitigen Plänen soll die Verordnung im Mai 2018 in Kraft treten.

 

Siehe auch:

http://www.vzbv.de/

http://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/06/20/2017_vzbv_faktenblatt_e-privacy-verordnung.pdf

http://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/06/22/ergebnisse_meinungen_zum_wlan-tracking.pdf

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