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Redaktion: Heinz Schmitz


Datenklau trifft jeden

Datenklau
Bestehende Vorgaben der DSGVO können Risiken von Datenskandalen verringern. (Quelle: hiz)

Der Datenklau von Prominenten und Politikern verunsichert auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Schutz personenbezogener Daten muss ins Zentrum der politischen Diskussion rücken. Die bestehenden Vorgaben bieten Ansatzpunkte für die Verbesserung des Sicherheitsniveaus und müssen konsequent durchgesetzt werden. „Der vzbv verurteilt die Veröffentlichung persönlicher Daten von Personen des öffentlichen Lebens. Die zügige Ermittlungsarbeit ist zu begrüßen. Umso bedauerlicher ist es jedoch, dass eine Vielzahl von Verbrauchern seit Jahren von ähnlichen Vorfällen betroffen ist“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Diesem Problem wird jedoch selten so vehement entgegengetreten wie im aktuellen Fall. Vielmehr wurden Datenschutz und Datensicherheit von Teilen der Politik in der Vergangenheit oftmals als sicherheitspolitische und wirtschaftliche Hindernisse diskreditiert.“

 

Lösungsvorschläge sind unzureichend

Viele der im politischen Raum diskutierten Lösungsvorschläge zur Verhinderung von Datenskandalen sind aus Sicht des vzbv unzureichend. Eine Weiterentwicklung der behördlichen defensiven Sicherheitsarchitektur sei zwar ebenso zu begrüßen wie konsequentere Anstrengungen für mehr digitale Verbraucherbildung. Beide Maßnahmen reichten aber nicht aus. Insbesondere wäre es zu kurz gesprungen, lediglich von den Nutzern individuelle Maßnahmen, wie bessere Passwörter, zu erwarten.

 

Bestehende Strukturen stärken

Die Bundesregierung muss aus Sicht des vzbv die Datenschutzaufsichtsbehörden und die Rechtsdurchsetzungsstrukturen stärken, damit bestehende Datenschutzregelungen konsequent angewendet und durchgesetzt werden können. Diese sind geeignet, das Risiko und das Ausmaß von Datenskandalen zu verringern. So enthält bereits die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Regelungen zur IT-Sicherheit sowie zum Datenschutz durch Technikgestaltung („privacy by design“) und zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen („privacy by default“).

 

Auch die Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur ePrivacy-Verordnung, die den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation sicherstellen soll, enthalten entsprechende Regelungen.

 

„Die Bundesregierung muss Datenschutz endlich als Chance begreifen und sich dafür einsetzen, die Privatsphäre auch in der elektronischen Kommunikation nachhaltig zu sichern. Verbraucherfreundliche Regelungen in der ePrivacy-Verordnung sind dafür ein entscheidender Baustein“, so Klaus Müller. „Leider verzögern sich die Verhandlungen im EU-Rat seit Monaten. Die Bundesregierung hat weiteren Diskussionsbedarf angemeldet, um Unternehmen weitreichendere Datenverarbeitungsmöglichkeiten zuzugestehen. Das schafft kein Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.“

 

Ebenso müsse auf eine Verbesserung des allgemeinen IT-Sicherheitsniveaus hingearbeitet werden, beispielsweise durch verpflichtende IT-Sicherheitsstandards für Unternehmen und ein digitales Produkthaftungsrecht.

 

Siehe auch:

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/eprivacy-verordnung-bei-datenschutz-und-verschluesselungspflichten-auf-dem

https://www.vzbv.de/dokument/eprivacy-verordnung-verhandlungen-muessen-vorankommen

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/datenschutz-gleiches-recht-fuer-alle

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