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Redaktion: Heinz Schmitz


EU-Parlament beschließt ePrivacy-Verordnung

e-Privacy Verordnung
Gute Regeln zu Tracking und Internettelefonie durch die ePrivacy-Verordnung (Quelle: hiz)

Mit der ePrivacy-Verordnung sollen Datenschutz und Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessert werden, unter anderem bei Tracking und Internettelefonie. Das Europäische Parlament hat am 26. Oktober 2017 seine Position zur ePrivacy-Verordnung beschlossen. Sobald der EU-Rat eine Entscheidung über seine Ausrichtung getroffen hat, können nun die Trilog-Verhandlungen beginnen.

 

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), sieht in der Verordnung einen Vorstoß für besseren Verbraucherschutz: „Für Verbraucher ist es eine gute Nachricht, dass ihre Privatsphäre online und offline künftig besser geschützt werden soll. Der Datenschutz ist damit endlich im digitalen Zeitalter angekommen. Datenschutz gilt nach der Verordnung für Internettelefonie und Chats genauso wie für herkömmliche Telefonate und Briefe: Verbraucher müssen grundsätzlich einwilligen, bevor ihre Daten verarbeitet werden. Die Verordnung enthält außerdem wichtige Vorschläge zu Tracking, datenschutzfreundlichen Browser-Voreinstellungen, Verschlüsselungspflichten und Klagemöglichkeiten bei Verstößen. Die Details wird der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun prüfen.

 

Der vzbv begrüßt, dass das Europäische Parlament sich nach langer Debatte dafür entschieden hat, diesen Ansatz der EU-Kommission fortzuführen. Die kommende Bundesregierung muss sich nun dafür einsetzen, dass die verbraucherschutzfreundlichen Regelungen in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat erhalten bleiben.“

 

Siehe auch:

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/eprivacy-verordnung-bei-datenschutz-und-verschluesselungspflichten-auf-dem

https://www.vzbv.de/dokument/mehr-datenschutz-fuer-die-elektronische-kommunikation

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