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Redaktion: Heinz Schmitz


Facebook muss sich an deutsches Datenschutzrecht halten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich auch in zweiter Instanz vor dem Kammergericht in Berlin gegen Facebook durchgesetzt. Das Kammergericht wies eine Berufung von Facebook zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin zugunsten des vzbv. Der Verband hatte geklagt, weil einige Klauseln in Facebooks Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungengegen deutsches Recht verstoßen. Auch der seinerzeit angebotene Freundefinder, der Adressbuchimport sowie die daraus generierten Einladungsmails sind Gegenstand des Verfahrens. Nach dem Landgericht urteilte jetzt auch das Kammergericht Berlin: Facebook Irland, die europäische Tochtergesellschaft von Facebook, muss sich an deutsches Datenschutzrecht halten.

 

Das Urteil des Kammergerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat Facebook hat im Laufe der Zeit nicht nur den Freundefinder, sondern auch größtenteils die AGB geändert. Dennoch sind die Grundsätze dieses Urteils durchaus übertragbar und gelten auch für den aktuellen Freundefinder und die teils modifizierten AGB. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird der vzbv prüfen, an welchen Stellen sich das Urteil unmittelbar auf Facebooks laufenden Geschäftsbetrieb auswirkt.

 

Weitere Informationen:

http://www.vzbv.de/12915.htm

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