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Redaktion: Heinz Schmitz


Geldstrafe für britisches Ministerium

Das britische Justizministerium Ministry of Justice (http://justice.gov.uk) wurde aufgrund von "ernsthaften Verfehlungen" im Umgang mit besonders vertrauenswürdigem Datenmaterial zu einer Geldstrafe von 180.000 Pfund (rund 226.640 Euro) verdonnert. Der Vorfall liegt bereits ein Jahr zurück. 2013 hat das Ministerium eine Festplatte mit sensiblen Informationen zu insgesamt 3.000 Gefängnisinsassen verloren, die unter anderem detaillierte Daten zum Gesundheitszustand oder dem Drogenkonsum der Betroffenen, deren Verbrechen und Opfern sowie zu verschiedenen kriminellen Organisationen enthielt. Peinlicherweise waren die Daten nicht einmal verschlüsselt.

 

"Die aktuell ausgesprochene Strafzahlung steht in Zusammenhang mit dem Verlust eines Datenträgers, der Informationen zu Tausenden von Gefangenen des Erlestoke-Gefängnisses in Wiltshire enthalten hat", zitiert BBC News eine Stellungnahme des ICO, des Information Commissioner's Office (http://ico.org.uk).

 

Die unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, über den nationalen Datenschutz in Großbritannien zu wachen, stellt gleichzeitig klar, dass das Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere haben soll. "Wir hoffen, mit dieser Strafe eine eindeutige Botschaft auszusenden. Organisationen müssen nicht nur das richtige Equipment zur Verfügung haben, um die Daten der Menschen zu schützen, sondern auch verstehen, wie es einzusetzen ist", so das ICO-Urteil.

 

Der aktuelle Zwischenfall hat eine peinliche Vorgeschichte, denn er geht bereits auf ein ähnliches Datenleck aus dem Jahr 2011 zurück. Auch damals ging dem Ministerium eine ungesicherte Festplatte verloren, diesmal allerdings mit Daten zu rund 16.000 Gefängnisinsassen. Nach Durchsickern des Fehlers wurde die Speichertechnik der Haftanstalten mit neuen Backup-Systemen ausgestattet, die eine Verschlüsselung erlauben.

 

Die bessere technische Ausstattung war aber offensichtlich nicht ausreichend, um einen Schutz der sensiblen Daten sicherstellen zu können. "Das Ministerium hat wohl einfach versäumt, seinen Mitarbeitern klarzumachen, dass die Verschlüsselungsoption manuell eingeschaltet werden muss", urteilt BBC News spöttisch.

 

Für das Justizministerium bringt der Datenskandal nicht die erste Negativschlagzeile. Erst im August hatte die Behörde etwa mit einer Anordnung für Furore gesorgt, die es Angehörigen von Häftlingen generell untersagt, ihren eingesperrten Verwandten oder Bekannten Bücher oder Zeitschriften. Mit der gleichen Maßnahme wurde den Gefängnisinsassen zudem auch die Annahme anderer essenzieller Gegenstände wie etwa Unterwäsche verboten.

(Quelle: http://www.pressetext.de)

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