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Redaktion: Heinz Schmitz


Verbraucherechte für die digitale Gesellschaft modernisieren

Am 15.März, dem Weltverbrauchertag, stehen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der digitalen Welt im Mittelpunkt. Während die Digitalisierung des Alltags fortschreitet, stammen viele Regelungen noch aus grauer Vorzeit. „Der rechtliche Rahmen muss an die Realität der digitalen Gesellschaft angepasst werden. Er soll einerseits Innovationen fördern, andererseits aber Anonymität ohne Nachteile gewährleisten“, sagt Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Verband fordert von der Bundesregierung, noch in diesem Jahr zentrale politische Weichenstellungen auf den Weg zu bringen.

 

Von wem und zu welchem Zweck Daten gespeichert, ausgewertet und weitergegeben werden, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nicht nachvollziehbar. Hier fehlen klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Verbraucher benötigen Rechtssicherheit und transparente Marktstrukturen. Kurzfristig müssen von der Bundesregierung vier Projekte auf europäischer und nationaler Ebene angegangen und umgesetzt werden:

 

1. Europaweit einheitlicher Schutz persönlicher Daten

Dass Datenschutzrecht müsse endlich europaweit einheitlich gelten, forderte diese Woche Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas. Die Europäische Kommission hat ihre Hausaufgaben gemacht. Das Europäische Parlament hat diesen Mittwoch mit überwältigender Mehrheit den Vorschlag für eine Europäische Datenschutz-Grundverordnung angenommen. Nun liegt es am Europäischen Rat und vor allem auch an der Bundesregierung, sich dafür stark zu machen, dass persönliche Daten nur mit aktiver Zustimmung der Verbraucher genutzt werden dürfen und durchsetzbare Auskunfts- und Löschrechte gelten. Diese Regeln müssen auch für Unternehmen wirksam sein, die ihren Sitz zwar nicht in Europa haben, aber hier Geschäfte betreiben.

 

2. Verbandsklagerecht für datenschutzrechtliche Verstöße

Um rechtswidrige Datenerhebungen oder -nutzungen effizient verfolgen zu können, muss die Klagebefugnis der Verbraucherverbände auf Datenschutzrechtsverstöße erweitert werden. Verbände können bislang nur ein-schreiten, wenn Vertragsklauseln des Unternehmens gegen Datenschutzrecht verstoßen. Der vzbv begrüßt die Ankündigung von Bundesminister Maas, sehr zeitnah einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren. „Die Verbandsklagebefugnis würde auch Verbraucher entlasten, für die Rechtsstreitigkeiten beim Datenschutz oftmals zu aufwändig und unkalkulierbar sind“, sagt Springeneer.

 

3. Transparenz durch systematische Marktbeobachtung

Der Verband begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die Beobachterrolle der Verbraucherverbände für den digitalen Markt stärken zu wollen. Mit einer systematischen Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht ließen sich Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen, die Wirksamkeit von Regeln evaluieren oder Best-Practice-Lösungen aufzeigen.

 

4. Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter

Das Urheberrecht muss europaweit modernisiert werden. Durch die Digitalisierung der Gesellschaft entstehen neue Gestaltungs- und Nutzungsformen, wie zum Beispiel Remixe, die einen rechtlichen Rahmen erhalten müssen. Die Bundesregierung muss jetzt die Chance ergreifen, das Urheberrecht an die veränderten Rahmenbedingungen der digitalen Welt anzupassen und die damit verbundenen kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale auszuschöpfen.

 

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