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Redaktion: Heinz Schmitz


Waffennarren bald online überprüft

Waffe
New York will Waffen-Besitzer online durchleuchten (Quelle: stevepb/Pixabay)

Wer in New York künftig eine Waffe kaufen möchte, muss bei Inkrafttreten eines neues Gesetzesentwurfs von Senator Kevin Parker und Eric Adams, dem Bezirkspräsident von Brooklyn, seine Social-Media-Profile und den Suchverlauf seines Browsers zur Überprüfung vorlegen. Beamte könnte es dann gestattet sein, die Online-Historie von bis zu drei Jahren zu überprüfen. Wann und ob sich der Entwurf durchsetzen wird, ist bislang noch nicht bekannt.

 

Web-Aktivität offenlegen

Im Gesetzesentwurf wird gefordert, dass ein Antragsteller für die Genehmigung oder Erneuerung einer Revolver- oder Pistolenlizenz zunächst die Passwörter für seine Social-Media-Accounts der vergangenen drei Jahre mehr oder weniger freiwillig der zuständigen Behörde aushändigen muss, auch wenn er diese bereits nicht mehr nutzt. Darüber hinaus muss der Antragsteller die Erlaubnis erteilen, dass Beamte die Internetaktivität der vergangenen zwölf Monate durchleuchten dürfen.

 

"Die Strafverfolgungsbehörden werden im Rahmen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften die privaten personenbezogenen Daten des Antragstellers auf allgemein bekannte profane Beleidigungen oder voreingenommene Sprache, die verwendet wird, um Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Herkunft, Geschlecht, Religion, religiöse Praxis, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung einer Person zu beschreiben, durchsuchen", heißt es im Entwurf.

 

Nach Anzeichen für eine mögliche Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit einer anderen Person sowie Terrorismus und "anderen Problematiken, die dem Untersuchungsbeamten als Anlass für eine Überprüfung" erscheinen, soll ebenfalls gesucht werden.

 

Viele unklare Definitionen

Der Entwurf steht derzeit stark in der Kritik. Während Befürworter wie Paul McQuillen von "New Yorkers Against Gun Violence" sich einig sind, dass "mehr Einschränkungen und Hintergrundüberprüfungen vorgenommen werden müssen, bevor eine Waffe erworben werden darf", kritisieren andere die ungenaue Definition der Überprüfung, insbesondere der Phrase "andere Problematiken".

 

Den Kritikern zufolge ist vor allem unklar, wann eine Beleidigung als solche gezählt werden darf, um einen Waffenbesitz auszuschließen. Kritikern geht es dabei letztlich insbesondere um Privatnachrichten, in denen durchaus hitzige Diskussionen mit Freunden vorkommen können - etwa bei sportlichen Ereignissen. Untersuchungsbeamte könnten über deren Ernsthaftigkeit nur Vermutungen anstellen.

(Quelle: pressetext.de)

 

Siehe auch:

http://nysenate.gov

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